Abrechnung

Abrechnung der Verlaufskontrolle beim Einsatz der Therapie gegen Angst

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Frau sitzt am Frühstückstisch und guckt auf ein Smartphone

Eigene GOP für die Verlaufskontrolle

Seit dem 1. April 2023 hat die Invirto Therapie gegen Angst eine eigene GOP 01474 ( 7,93 € / 64 Punkte), die Sie zur Abrechnung einer Verlaufskontrolle beim Einsatz nutzen können.

Für Einblicke in die Arbeit der Patient:innen mit der Invirto App und als Basis für die Verlaufskontrolle, stellen wir Ihnen seit dem 01.09.2022 einen Invirto Bericht zur Verfügung.

Alles im Blick

Der Invirto Bericht

Bei Invirto können Sie Ihre Patient:innen an wichtigen Punkten in der Therapie begleiten. Um noch bessere Einblicke in die Fortschritte der Patient:innen zu erhalten, bekommen Sie jeweils vor dem Expositions- und dem Abschlussgespräch einen Invirto Bericht zur Verfügung gestellt.

Der Bericht wird ausschließlich für Patient:innen bereitgestellt, die der Datenübermittlung an Sie zugestimmt haben und beinhaltet Informationen zur Nutzung der App, sowie Werte zur Verlaufsdiagnostik (Selbstangabe: Angst, Depressivität und Suizidalität).

Die Auswertung des Invirto Berichts können Sie als Verlaufskontrolle abrechnen.
Person hat nutzt eine Virtual-Reality-Brille

Hinweise zur Abrechnung der Verlaufskontrolle

GOPObligater LeistungsinhaltVergütung
01474

Verlaufskontrolle und Auswertung der App
„Invirto“ bei der Behandlung von

Agoraphobie mit und ohne Panikstörung
(Modul Agora),
Panikstörung (Modul Panik) oder
Soziale Phobie (Modul Sozial)
für Patienten zwischen 18 und 65 Jahren

64 Punkte / 7,93 €

Sie können die Leistung als Verlaufskontrolle während der Invirto Therapie gegen Angst mit der GOP 01474 pro Indikation einmal im Krankheitsfall abrechnen. Die Ziffer kann ausschließlich von Vertragsärzten bzw. -psychotherapeuten, die über eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung verfügen, berechnet werden.

Die Verlaufskontrolle kommt beim Vorbereitungsgespräch auf die kommende Exposition oder beim Abschlussgespräch zur Anwendung. Voraussetzung für die Vergütung ist eine kassenärztliche Zulassung, sowie die Verordnung von Invirto mit der entsprechenden PZN.

Weitere Informationen finden Sie im Beschluss des Bewertungsausschusses: https://www.kbv.de/media/sp/EBM_2023-04-01_BA_641_DiGA.pdf

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne unter 040 22 85 22 00 (Mo.-Fr. 9-17 Uhr) an oder schreiben Sie uns eine Mail an therapie@invirto.de.

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